Neubau Gesamtschule, Mettmann

 
Bauherr Kreisstadt Mettmann
Projektlaufzeit 2022
Status Abgeschlossen
Leistungen Machbarkeitsstudie

Details

Die Studie für eine Gesamtschule in Mettmann zeigt unterschiedliche Lösungsansätze für den Neubau einer sechszügigen Gesamtschule mit den erforderlichen Sportflächen an der Goethestraße. Im Vordergrund steht die Frage, wie die Grundstücksflächen der Grundschule für das Bauvolumen der Gesamtschule mit einer erforderlichen Bruttogeschossfläche von ca. 17.500 qm und einer Freifläche als Schulhof von erforderlichen 6.500 qm bestmöglich genutzt werden können. Die Studie für eine Gesamtschule in Mettmann zeigt Lösungsansätze in drei Varianten für den Neubau einer sechszügigen Gesamtschule mit den erforderlichen Sportflächen. Variante 1 zeigt das Bauvolumen für einen Neubau alle Schul- und Sportflächen auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule. Die Erschließung der Gesamtschule von der Goethestraße aus, erzwingt eine abseitige Lage der Sportanlagen und damit eine schwierige Zugänglichkeit bei externer Nutzung außerhalb von Schulzeiten. Variante 2 untersucht die Flächenverschiebung der Sporthallen zwischen die Grundstücke der neu geplnten Gesamtschule und der Umnutzung der Realschule für die zu verlegende Grundschule. Variante 3 überprüft im Rahmen dieser Studie in einem weiteren Schritt den Erhalt der Realschule, unter der Voraussetzung der möglichen Vierzügigkeit und damit Erweiterung des Bestandsgebäudes sowie der Schaffung von Ersatzflächen für die abgängige Zweifach-Sporthalle/Aula. Der Wechsel der Gebäudevolumina, für Schul- und Sportflächen ergeben sich insbesondere Vorteile für den Sportbereich und die synergetische Nutzung der Hallenflächen:

  • Die Sporthallen sind aus dem öffentlichen Straßenraum sichtbar und sehr gut zugänglich für externe Veranstaltungen.
  • Die Sporthallen können im Hangbereich (mit einem Geländesprung von ca. sechs Metern) zwischen den Schulstandorten errichtet werden sowie die Erschließung der Hallen von beiden Schulstandorten ermöglichen.
  • Die Sporthallenflächen können, ganz im Sinne der Synergie, bedarfsgerecht von den zukünftig anliegenden Schulen genutzt werden (GES – RS oder GES-GS)